Samstag, 14. Juni 2014

14. Juni 2014 - Aus dem Bienen-Kästchen

Das Urteil

Hier geht es aber nicht um Fußball, sondern um reale Urteile vor einem deutschen Gericht und dem Europäischen Gerichtshof.

In dem ersten Fall wird ein Mann von einer Polizeibeamtin auf Schadenersatz verklagt. Er hatte sie verletzt.

Das hört sich ja erst einmal schlimm an. Wirklich schlimm ist jedoch, wie es zu diesen Verletzungen kam und noch schlimmer, dass die Polizistin sich zur Klage entschlossen hat:

Nachweislich stürmte die Polizei im Rahmen ihrer bekannt gut recherchierten Ermittlungen die falsche Wohnung. Ein völlig unschuldiger Mensch setzte sich dabei zur Wehr. Und verletzte die empfindliche Dame. Er fühlte sich seltsamer Weise bedroht von der Invasion.

Zum Glück hatte der Richter Verständnis und sprach der Klägerin nicht die geforderten über 20.000 Euro zu: Bitter die Wahrheit! Jedem Unschuldigen kann es so ergehen, und dann zerrt ihn auch noch solch eine Tussi vor Gericht. Hätte er sich gewehrt, weil bei ihm eingebrochen worden wäre - sähe die Geschichte ja auch anders aus - für die Polizei!

Es gibt außerdem noch Notwehr. Sich aber der Polizei in der Not wehrend entgegen zu stellen, scheint für diesen Verein anmaßend. Vermutlich hat der Bedrängte nicht einmal bemerkt, dass er von der Polizei überfallen wurde. Kann sich ja jeder solche Uniformen besorgen.

Danke an den Richter! - An Stelle des Geschädigten würde ich die Polizei verklagen wegen Unfähigkeit im Amt.

Eine türkisch-stämmige deutsche Frau hat ihren Ehemann durch Krankheit verloren. Das ist traurig, aber den einen trifft es früh, der andere wird uralt. Ihr Ehemann war noch berufstätig. Seit längerer Zeit jedoch konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben.

So sammelten sich krankheitsbedingt 140,5 Urlaubstage an.

Dann starb der Mann. Und die Frau zog vor Gericht, weil sie diese vielen Urlaubstage in Geldwerte umwandeln wollte.

Immerhin hat die Firma ihm zu Lebezeiten nicht gekündigt, was auch versucht wird, wenn einer krankheitsbedingt ewige Zeiten ausfällt.

Die Geschichte gipfelt vor dem Europäischen Gerichtshof. Dort gibt man der Witwe Recht! Sie wird die Urlaubstage von dem Arbeitgeber ihres Mannes geldwert ausgezahlt bekommen.

Grundsätzlich sicher kein falsches Urteil. Doch - der Mann hat ohnehin an den möglichen Urlaubstagen nicht gearbeitet.

Hatte diese Frau keine anderen Sorgen nach dem Tod des hoffentlich geliebten Mannes? Gibt es nicht einen gesetzlichen Verfall von Urlaubstagen - zumindest in Deutschland?

Diese gerichtliche Entscheidung kann mich nicht begeistern, sie zeigt nur Geldgier! Und so manche Firma trifft es hart genug, wenn ein Arbeitnehmer lange Zeit ausfällt - und man ihn nicht so ohne Weiteres ersetzen kann, weil er Kündigungsschutz genießt.

Zwei Urteile - eine Antwort! Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Eine Plattitüde, klar, aber so wahr.

Die Polizistin ist eine Persona Non Grata, die Ehefrau aber auch. Und der Europäische Gerichtshof hat vermutlich ein Problem mit in die EU-strebenden Klägern und möchte sie nicht vergraulen.

Ich bin an jedem Tag froh, an dem mich solche Schicksale persönlich in Ruhe lassen, Gruß Biene

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